Was muß ein Webmaster beachten, BEVOR er einen Paid4Dienst online stellt?
Mangelnde Kenntnisse und beschränktes Zeitkontingent ist der ideale Nährboden für Probleme. Zeit, Erfahrung und Kenntnisse jedoch vorhanden? Super, dann geht es hier weiter: Was muss bei dem zukünftigen Dienst beachtet werden? Was gebraucht wird um einen Paidmailer (bezieht sich nur auf Paidmailer) zu betreiben: Sehr viele Resourcen sind dafür nicht nötig und erst recht kein eigener Server. Ein kleines bis mittleres Hostingangebot reicht meist völlig aus. Wichtig ist nur, dass der Hoster folgenden Mindestanforderungen genügt:
An Speicherplatz wird ca. benötigt:
Ein Hinweis noch zum Chipmailer-Script: Dieses verursacht mehr Traffic als z.B. das bekannte Jagusch-Script, was bei Verwendung unbedingt berücksichtigt werden sollte. Es ist immer besser bei renomierten Hostern zu hosten (1&1, Strato, Hosteurope), da bei No-Name-Hostern oft Probleme entstehen können. Die Erreichbarkeit des Hosters spielt eine entscheidende Rolle. Ein Irrglaube hält sich immer noch hartnäckig; wer utopische 100% seines Gewinns an die User ausschüttet, braucht keinen Gewerbeschein. Jede selbstständige Unternehmung mit dauerhafter Gewinnabsicht muss einen Gewerbeschein besitzen. Die Absicht dahinter ist entscheidend – nicht die Höhe des Gewinns. Die gängigste Form für Paidmailer ist der Status als Kleinstunternehmer. * Nicht jede Gemeinde stellt einen Gewerbeschein für Kleinstunternehmer aus, sondern nur eine Gewerbeerlaubnis. Als Kleinstunternehmer hat man grundsätzlich keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz USt-ID), jedoch kann man diese auf eigenen Wunsch beantragen. Die meisten Paidmailer verzichten darauf. Dies sollte jedoch im Einzelfall abgewogen werden. Kurz zusammengefasst: Ohne USt-ID wird man wie ein Nichtunternehmer behandelt. Man kann keine MwSt auf Rechnungen ausweisen und einbehalten, man kann jedoch auch keine MwSt für selbsterworbenes (für die Unternehmung relevantes) Eigentum vom Finanzamt erstattet bekommen.**Wichtig** Ohne USt-ID muss auf der Rechnung vermerkt sein, dass er nach §19 Abs.1 und 2 Kleinstunternehmer ohne MwSt-Berechtigung ist. Mit USt-ID: MwSt muss ausgewiesen und einbehalten werden wenn der Endverbraucher keine USt-ID hat. Am Beispiel kurz erklärt: Bei einem Auszahlungsbetrag eines Sponsornetzwerkes in Höhe von 10€ und einem derzeit gültigen Steuersatz von 16%
Bitte beachten: Sollten Sie 2x in Folge 17.500 Euro brutto an Umsatz übertreffen, werden Sie vom zuständigen Finanzamt i.d.R. aufgefordert ein richtiges Gewerbe (Einzelunternehmen, GmbH oder Sonstiges) anzumelden oder Ihre Tätigkeit als Kleinstunternehmen einzustellen. Tipp: Auch ein Kleinstunternehmer kann bei Arbeitslosigkeit weiterhin für 6 Monate seine Leistung vom Amt erhalten, dies sollte aber vorab mit dem Amt abgesprochen sein. Dazu einfach einen Beratungstermin mit ihrem Arbeitsvermittler vereinbaren. Grundsätzlich soll dies keine Beratung darstellen, geschweige denn die Beratung durch geeignete Stellen ersetzen. Bei Fragen und Unklarheiten sollte man sich umgehend an diese Stellen wenden. Oft werden auch Gründerseminare angeboten (die leider häufig nicht auf Kleinstunternehmer ausgerichtet sind, aber die Grundlagen werden trotzdem vermittelt) – gezielt nachfragen, ob es in der eigenen Stadt auch angeboten wird. Nach § 6 des Teledienstegesetzes (TDG) gilt die Impressumspflicht für alle Anbieter geschäftsmäßiger Teledienste. Die Impressumsangaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Das Impressum darf somit nicht versteckt werden. Am besten ist es, wenn auf jeder einzelnen Seite der Website ein Link erscheint, der direkt zu dem Impressum führt. Ein Impressum, dass sich zwei Klicks von der Hauptseite entfernt befindet, ist noch statthaft. Aufwendiges Scrollen führt dazu, dass das Impressum nicht mehr leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar ist. Enthalten sein müssen:
Die Angaben zum Betreiber (Name/Anschrift) sollten sich mit den Denic-Angaben decken. Beispiel: Bei einigen Diensten steht bei Denic der Hoster als Inhaber der Domain vermerkt. In der Mail sollte enthalten sein, wie viel der User selbst verdient hat – in Punkten und umgerechnet in Euro. Vorteilhaft wäre auch die Angabe des alten und neuen Kontostandes als Vergleich. Was die Aussagekraft der Umrechungsmails verfälscht, sind utopische Angaben wie ‚eine Mail hatte einen Wert von 5,67Cent’ – bei genauer Betrachtung bezieht sich das aber auf Mails mit 50 oder 100 Punkten Vergütung, verschickt wurden jedoch nur Mails zwischen 1 und 10 Punkten. Daher sollte eine allgemeine Angabe der Payrate nur angegeben werden, wenn diese auch wirklich für alle Mails gilt. Beispiel: Zur Umrechnung kamen 127,88 Euro bei 64.900 Punkten im System. Damit hatte 1 Punkt den Wert von x,xx Euro, somit hatte eine Paidmail mit 5 Punkten den Wert von x,xx Euro. Ihr alter Kontostand betrug x,xx Euro. Nach der Umrechnung beträgt ihr neuer Kontostand x,xx Euro. Sie haben/haben nicht die Auszahlungsgrenze von xy Euro erreicht. Auf der Umrechnungsmail sollte der Reflink und ggf. Aufruflink aufgeführt sein. Tipp: Was auch noch gut kommt, ist ein Link zur Anforderung der Zugangsdaten. Lässt sich nicht pauschal beantworten, daher ein paar Gedankengänge: Ein Forum ist eine wunderbare Möglichkeit, die User selbst kommunizieren zu lassen. Kleinere Probleme lassen sich so untereinander beheben, ohne den Webmaster zu kontaktieren. Ein anderer deutlicher Vorteil: Bereits behandelte Themen können nachgelesen werden z.B. Newsletter. Nachteil: Bei vielen Usern sollten Mods als Ansprechpersonen vorhanden sein, sonst dauern allgemeine Anfragen zu lange, wenn es ausschließlich der Webmaster übernimmt. Am Anfang übernehmen dies aber sicherlich auch erfahrene Mitglieder. Userbezogene Supportanfragen sind besser über das Kontaktformular zu tätigen. Shoutbox ja/nein? Vorteil: Nette Spielerei, wirkt oft recht symphatisch, wenn Mitglieder munter miteinander Spaß haben. Nachteil: Unzufriedene Mitglieder nutzen diese oft um ihren Frust abzulassen. Wenn sich die Shoutbox auf der Startseite befindet, wirft dies schnell ein schlechtes Licht auf den Dienst. Generell sollte aber eins von Beiden vorhanden sein. Wie bei vielen Dingen – den guten Mittelweg finden. Überdurchschnittlich hohe Vergütungen bleiben eher den etablierten großen Diensten vorenthalten. Schleuderpreise führen nur zu Massen an Werbemails, aber die Vergütung wird unglaublich schlecht. Begrenzte Werbeaktionen sind immer willkommen und halten den Werbewilligen beim Dienst fest. Schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, sich an den Webmaster zu wenden. Idealerweise mit Eingabemaske aller relevanten Daten (Username, Email, vielleicht auch Kategorien der häufigsten Probleme zur Auswahl). Erspart unnötige Nachfragen, wenn diese Angaben in selbstverfassten Mails fehlen. Pro: Manch einen motiviert die Chance in so einer Statistik aufzutauchen ungemein Contra: Fast ausschließlich Refjäger auf den ersten Plätzen – Einzelkämpfer haben dort relativ geringe Chancen. Zudem hat es eigentlich niemanden zu interessieren, wer wie viele Punkte erwirtschaftet hat, oder wie viel Geld sich noch auf dem Userkonto befindet. (Mein Fazit: Statistiken für die Refrallye ok, ansonsten überflüssig, da die ‚besten 10’ nichts über einen Dienst mit mehreren hundert User aussagen. ) Hier ist dringend anzuraten, sich auf bewährte Systeme einzustellen. Gerade wenn es um das Guthaben des Dienstes geht, sollte man kein Risiko eingehen und das Geld bei völlig neuen Zahlungsdiensten ablegen. Als Standard sollten die guten alten Banküberweisungen möglich sein, sowie Paypal. Vorteilhaft ist es ohnehin, dem Mitglied mehr als eine Option anzubieten. Auf den obligatorischen Text ‚Wir bezahlen Sie für das Lesen von Emails’ darf man gerne verzichten – Kreativität ist gefragt. Was zeichnet den Dienst besonders aus? Was hebt ihn von anderen ab? Zusätzlich sollte das Wichtigste direkt auf der Indexseite vermerkt werden, beispielsweise
Grundsätzlich kann man festhalten, ein Design sollte zum Namen des Mailers passen. Beispielsweise wäre für einen Paidmailer mit Namen ‚Nachtmailer’ eine sonnengelbe Seite etwas ungünstig gewählt Ebenso sollte ein gewisser Wiedererkennungswert gesichert werden. Nichts ist schlimmer, als in der Masse der Anbieter unterzugehen, nur weil auf Standarddesigns zurückgegriffen wurde. Ein Slogan oder ein Motto, welche auch in den Bannern zu erkennen wären, geben dem Dienst eine eigene Note. Auf Rechtschreibfehler sollte der Index und alle anderen Seiten sehr genau geprüft werden. Dies ist für den ersten Eindruck und die Entscheidung, ob man sich anmeldet oder nicht, ausschlaggebend. Schwierig kann es werden, genau den Mittelweg zwischen seriös, ansprechend, übersichtlich und dennoch gut gestaltet zu finden. Daher sollte man sich nicht scheuen, das Design von erfahrenen Personen erstellen zu lassen. (Beispielsweise finden sich ambitionierte Hobbydesigner im Klammforum). Manchmal ist Weniger mehr. Eine übersichtliche Gestaltung des Menues erleichtert die Suche nach relevanten Angaben. Ein Menue sollte nach Wichtigkeitsgrad gegliedert sein. Auch sehr wichtig: auf lizenzfreie Grafiken zurückgreifen! Nomen est Omen: Dieser Bereich sollte sich nur mit den häufig auftretenden Fragen beschäftigen. Man könnte diesen Bereich auch etwas anders aufbauen, z.B. erhaltene Supportanfragen dort ablegen inkl. Antwort (den Usernamen natürlich vorher entfernen) Typische FAQ – Themen sind:
Niemand erwartet einen tabellarischen Lebenslauf, aber ein paar Informationen sind sicher nicht verkehrt. Was vielleicht auch interessant wäre zu erfahren, was den Webmaster dazu bewegt hat, einen Paidmailer zu eröffnen. Vorhandene Erfahrungen in dem Bereich sollten genannt werden. Meist wirkt es besser auf die Mitglieder, wenn der Webmaster etwas mehr über sich, als nur über seinen Datensatz verrät. Da das Internet ein textbasiertes Medium ist, muss sehr gut abgewogen werden, wie der gesamte Schriftverkehr formuliert wird. Niemals sollte vergessen werden, dass ein Paidmailer nicht vom Webmaster und von den Sponsoren alleine lebt. Daher ist ein freundliches und hilfsbereites Auftreten gegenüber den Mitgliedern unumgänglich. Auch wenn die inaktiven Mitglieder zunehmen, die Klickrate in den Keller fällt und die Sponsoren nicht so zahlreich zu finden sind – den Frust niemals an den Usern auslassen und sich zu Beschimpfungen oder Maßregelungen in den Newslettern hinreissen lassen. Das gleiche gilt für Supportanfragen. Selbst wenn regelmäßig die gleichen Fragen auftreten – lieber auf die passenden Stellen in den FAQ oder den AGB verweisen und freundlich bleiben. Diskussionen in Foren sollten auch nicht unterschätzt werden. Nichts wirkt abschreckender, als ein arrogant auftretender Webmaster, welcher sich öffentlich zu Schlagabtauschen mit seinen Mitgliedern hinreissen lässt. Auch wenn es schwerfällt; da hilft nur freundlich bleiben und versuchen das Problem aus der Welt zu schaffen. So etwas fällt positiv auf und einige neue Mitglieder lassen sich dadurch sicherlich gewinnen. Abgesehen vom bereits erläuterten Verhalten eines Webmasters, sollten gewisse Supportzeiten eingehalten werden. Niemand verlangt, dass ein Webmaster 24Std zur Verfügung steht. Generell kann man aber eine Reaktion auf Supportanfragen innerhalb 48Std erwarten. Dies gilt sowohl für den Support via Mail, ebenso aber auch im Forum und/oder Shoutbox. Wichtig: Wenn in bestimmten Zeiten kein Support geleistet werden kann (planbare Termine, Urlaub, etc), so sollte man dies deutlich und gut sichtbar vermerken – wünschenswert zusätzlich als Ankündigung durch Newsletter. Support übers Forum sollte immer möglich sein. Für die eigene Buchhaltung ist es unabdingbar, Rechnungen zu erstellen. Einnahmen müssen schließlich belegbar sein. Der formale Aufbau einer Rechnung nach §14 UstG
Das Nachfolgende gilt für Unternehmer mit USt-ID (betrifft somit die meisten Paidmailer nicht, aber der Vollständigkeit halber sei es genannt). Wenn die folgenden Gesetze nicht eingehalten werden, besteht kein Anspruch diese Rechnungen bei der Vorsteuererklärung geltend zu machen. Eine kleine Schwierigkeit liegt bei Rechnungen, die via Email, bzw Emailanhang verschickt werden. §14 Abs. 3 regelt dies wie folgt: Zitat: Bei einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein durch…. Keinem ist damit geholfen, bereits bestehende Paidmailer nur zu kopieren. Daher ist es ratsam, vor Dienststart ein Konzept auszuarbeiten. Ein kurzer Umriss, was bedacht werden kann:
Wichtig ist auch, die User zu belohnen, wenn sie von sich aus die Non-Paid4 Sponsoren beachten. Da dieser Teil sehr individuell für jeden Dienst ist, sollten diese Vorschläge nur als Denkansätze verstanden werden. Gerade bei diesem Teil der Vorarbeit sollte man sehr genau und wohlüberlegt arbeiten. Im richtigen Leben würden die wenigsten auf die Idee kommen, eine Unternehmung zu starten, ohne ein wirkliches Konzept zu haben. Daher lieber viel Zeit in das Konzept stecken, als nachher vor Problemen stehen, die sich durch bessere Vorarbeit hätten vermeiden lassen. Ein weiterer großer Vorteil: Sind die eigenen Gedanken erst einmal zu Papier gebracht, lassen sich Verbesserungsvorschläge und mögliche Kritikpunkte von Dritten leichter einholen. Hier könnten sich Angaben über die einzelnen Verdienstmöglichkeiten befinden, beispielsweise nach diesem Muster Zitat: Newsletter = 1PunktDazu wäre es hilfreich, die Payrate der letzten Monate (falls vorhanden) anzugeben; wünschenswert auch in dieser Staffelform. So ergibt sich schnell und einfach eine Übersicht, die für jeden nachvollziehbar ist. Hier sollte abgewogen werden. Manuelle Freischaltung bedeutet Wartezeit, viel Arbeit für den Betreiber, aber ist im Hinblick auf unerlaubte Inhalte sicherlich eine gute Absicherung. Dagegen spricht, dass gerade für die beliebte Downline – Werbung der Zeitfaktor wichtig ist. Wer mag schon warten, wenn die Konkurrenz woanders schneller versenden kann? Wünschenswert ist auch, nach einzelnen Kategorien buchen zu können um wirklich zu gewährleisten, dass potentielle Kunden gezielt beworben werden. Rückerstattungen hingegen sollten zum Standard gehören. Sponsoren werden es begrüßen, wenn sie nur für die Werbung zahlen müssen, die tatsächlich beachtet wurde. Um dies auch nachvollziehen zu können, darf eine Statistik nicht fehlen. Inwieweit diese Statistik Angaben enthält, ist wohl vom Script abhängig. Ein Rechnung sollte generell ausgestellt werden für die eigene Buchhaltung. Wie genau eine Rechnung aufgebaut sein muss und welche Schwierigkeiten auftreten bei Rechnungen via Email, wird in einem gesonderten Punkt besprochen. Dieser gilt unbedingt zu beachten! Die ‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen’ sollten unbedingt vorhanden sein. Damit sind die Vertragsbestandteile für beide Seiten klar definiert. Jedoch: Nichtige Klauseln werden nicht durch die simple Zustimmung gültig. Sollten Bestandteile der AGB nichtig sein, greift an dieser Stelle das geltende Recht. Was in den AGB enthalten sein sollte:
Bei Schließung des Dienstes muss jedes Mitglied ausgezahlt werden, unabhängig von der AZG. Eine vorzeitige Auszahlung sollte möglich sein auf Nachfrage; erwirtschaftet hat sich das Mitglied sein Guthaben ja bereits. Das Problem: Jugendliche Mitglieder und Erotikwerbung. Lösungsvorschläge:
Auch für Kleinstunternehmer besteht eine Buchführungspflicht, jedoch genügt die vereinfachte Variante. Für die vereinfachte Buchführung reicht eine Einnahme- und Ausgabengegenüberstellung aus. Wichtig ist dabei, dass möglichst keine Buchung ohne Beleg getätigt werden soll. Daher ist es umso wichtiger, für jede noch so kleine Ausgabe/Einnahme eine Rechnung zu fordern, bzw auszustellen. Praktisch erweist sich hierbei auch die strikte Trennung von Privat- und Geschäftskonten. Bei Telefonkosten empfiehlt sich ein Einzelverbindungsnachweis, wenn ein richtiges Gewerbe besteht. Bei Kleinstunternehmen reicht die normale Telefonrechnung ohne Einzelverbindungsnachweis, wenn das Telefon auf das Gewerbe angemeldet ist. Die Buchführung bildet die Grundlage für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Diese ersetzt die Bilanz mit der Gewinn- und Verlustrechnung (kurz GuV), die Unternehmer sonst erstellen müssten. Bei Kleinstunternehmen zählt nur der Umsatz. Es wird keine GuV gebraucht. Hier eine Übersicht, wie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung auszusehen hat mit Erklärungen: http://www.darmstadt.ihk24.de Hier sollte vor allem an die Mitglieder ohne große Downline gedacht werden. Die AZG sollte in annehmbarer Zeit erreichbar sein. Von hohen AZG (10€ und höher) sollte abgesehen werden Die AZG sollte bei allen Auszahlungsarten nicht höher oder niedriger als 5 Euro sein. Wichtig ist, die User aufzufordern, ihr Guthaben nicht zu hohen Beträgen anzusparen. Generell gilt: eine Seite die mit Werbung zugepflastert ist, schreckt ab. Die Seite als solche, sollte schon noch identifizierbar sein Gegen einen Layer und ein Popup hat niemand etwas; die Einnahmen kommen meist auch der Payrate zugute. Ein Banner im Header und Buttons im Footer sind auch denkbar, jedoch alles in Maßen. Weniger ist dabei oft mehr – welcher Sponsor sieht es gerne, wenn neben seiner Werbung noch 20 andere auftauchen? Lieber weniger auswählen, dafür ist die Beachtung häufig größer. Das gleiche gilt für die Mails. Häufig wird noch gesonderte Werbung in Paidmails angeboten. So etwas sollte mit Vorsicht genossen werden. Der Sponsor bucht schließlich die Paidmails, damit seine Werbung beachtet wird – nicht damit er in einer Mail mit einigen anderen genannt wird. Werbung in Newslettern sollte dort auch nicht untergebracht werden. Wie der Name schon sagt, es geht um Neuigkeiten, nicht um Werbung! Popups in Kombination mit Paidmails sind häufig auch ungünstig. Das Problem dabei ist, die beworbenen Seiten haben häufig auch ihre eigenen Werbemittel, sprich Layer, Popups, etc. Aus Sicht der Mitglieder ist dies eher nervig als informativ. Daher wird die Beachtung eher gering ausfallen, was kaum im Interesse der Sponsoren liegt. Wichtig: Werbung über ebay (am besten ebay-shop) zu verkaufen. Strikte Trennung zwischen Forced-Klicks (Paid-Klicks) und Non-Forced-Klicks (freiwillige Bannerklicks). Gezielte Werbung zu besonderen Anlässen (Muttertag, Ostern, Weihnachten usw) von verschiedenen Shops, ist immer lohnenswert. Hier empfiehlt sich die Paidmail mit einer Bonusaktion. Nichts wirkt absurder, als sich für Werbung bezahlen zu lassen um sich im gleichem Atemzug ausdrücklich davon zu distanzieren. Ein allgemeiner Freispruch durch einen Disclaimer ist ohnehin nicht zulässig. Man stelle sich den Extremfall vor: Eine Seite, die ausschließlich Seiten mit strafrechtlich bedenklichem Inhalt verlinkt, der Betreiber sich aber ausdrücklich davon distanziert. So einfach geht das? Nein! Eine Verlinkung ist mit einer Empfehlung gleichzusetzen. Wer empfiehlt schon Dinge, deren Inhalt er nicht selbst gutheißt !? Im Grunde besteht nur Distanzierungsbedarf, wenn einem bereits bewusst ist, bedenkliche Inhalte verlinkt zu haben. Dennoch gibt es einen guten Disclaimer, der die Bereiche ‚Haftung für Inhalte’, ‚Haftung für Links’, ‚Urheberrecht’ und ‚Datenschutz’ abdeckt. http://www.kanzlei-siebert.de/muster-disclaimer.htm
Autoren: thought, CashButterfly, sprengi 24.08.2006 |
||
| WebDesign - Henryk Rödel Add-Prog by sprengi |
||